Waschküchenordnung

1. Waschplan
Die Hausverwaltung stellt einen Zeitplan über die Benützung der Waschküchen und Trockneräume auf. Dieser «Zeitplan» und die «Waschküchenordnung» werden in den Waschküchen aufgehängt und sind für alle Hausbewohner verbindlich. Änderungen des Waschplan punkto Zeit und Turnus sind im gegenseitigen Einvernehmen gestattet. Bitte in den Zeitplan für die «ausserplanmässige Waschmaschinenbenützung» einschreiben.

2. Waschmittel
Es dürfen nur ausdrücklich empfohlene Waschmittel verwendet werden.

3. Waschzeit
Zwischen 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen darf die Wasch- sowie die Auswindemaschine nicht benützt werden.
Diese Regelung gilt ebenso für die privaten Waschmaschinen in den Wohnungen.

4. Reinigung
Nach der Benützung sind Waschküche, Trockneraum, Auswinde und Wäscheleine gründlich zu reinigen.

    Waschautomat und Auswindemaschine
    Grundsätzlich gelten die Weisungen des Fabrikanten oder Servicedienstes. (Schulthess 031 335 05 70)
    Die Türe der Waschmaschine ist offenzulassen.
    Das Waschen von Überkleidern in der Waschmaschine wird auf zusehen hin gestattet.

    Waschtrog
    Gründlich reinigen, nachspülen und mit Lappen sauber austrocknen.

    Hahnen, Nickel- und Chromteile
    Mit weichem Lappen gut abreiben.


5. Übergabe der Waschküche
Der Schlüssel der Waschküche und des Trockneraumes müssen am Ende der Waschperiode spätestens um 12.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr abgegeben werden.

6. Schadenmeldung
Festgestellte Schäden oder Störungen an den Waschapparaten, Leitungen usw. sind sofort der Verwaltung zu melden. Reparaturen müssen ausschliesslich durch den Servicedienst (Schulthess Telefon 0844 888 222 oder unter Fax 0844 888 223) ausgeführt werden. Anruf Montag bis Donnerstag 07.00 bis 18.00 Uhr, Anruf Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr

7. Kundendienst-Center
3063 Ittigen-Bern, Ey 5
Telefon 031 335 05 70, Fax 031 335 05 75