Nachtrag zur Hausordnung AEH

Ordnungs- und Benutzungsreglement Autoeinstellhalle AEH

1. Zutritt zur Einstellhalle AEH
Zutritt in die Einstellhalle besitzen grundsätzlich nur die Eigentümer und Mieter der Einstellhalle.

2. Garagentor
Das automatische Garagentor sowie die Türe zur Halle muss steht abgeschlossen sein.

3. Türöffner, Ventilator und Beleuchtungsautomatik
Die Türöffnungs-, Ventilations- und Beleuchtungsautomatik darf nur vom Garagenwart der AEH
bedient werden.

4. Ordnung
In der Halle ist vermehrt auf Ordnung zu achten (das Aufbewahren von feuer- und explosions-
gefährlichen Gegenständen ist gesetzlich verboten).

5. Sonderrecht
Es darf nur die im Sonderrecht stehende Einstellfläche belegt werden (der Manöverierraum muss
frei bleiben und der Nachbar darf nicht beeinträchtigt werden).

6. Vorwärts parkieren
Die Fahrzeuge sind nach Möglichkeit «vorwärts» zu parkieren. Andernfalls ist die Wand gegen
Russflecken zu schützen.

7. AEH ist keine Reparaturwerkstätte
Die Autoeinstellhalle ist keine Reparaturwerkstätte (Ausnahmen kleinere Unterhaltsarbeiten).
Das Laufenlassen des Motors ist auf ein Minimum zu beschränken.

8. Waschboxe
Die Waschboxe ist vom Benutzer nach Gebrauch zu reinigen. Das Licht ist zu löschen und der
Wasserhahn (nicht das Ventil am Schlauch) zu schliessen.

9. Beleuchtung
Die Garagenbeleuchtung darf über den Schlüsselschalter nur für kürzere Zeit eingeschaltet werden.
Wird für längere Zeit Licht benötigt, ist eine Handlampe zu benützen.

10. AEH ist kein Spielplatz
Die Autoeinstellhalle ist kein Spielplatz für Kinder. Das automatische Garagentor kein Spielgerät.
Für Schäden und Unfälle sind die Eltern haftbar.