Parkplatzbenützung und Parkplatzmiete
Das sporadische Abstellen von Fahrzeugen für Besucher und Kurzparkierer ist kostenlos.
Wer regelmässig einen Parkplatz belegt, ist verpflichtet, eine Mietgebühr zu entrichten. Unter regelmässiger Parkplatzbenützung verstehen wir wiederkehrendes halb- oder ganztägiges Parkieren sowie die wiederkehrende Belegung über Nacht.
Die regelmässigen Parkplatzbenützer melden sich für die Mietgebühr selbständig bei der Verwaltung. Für die Dauer des Mietverhältnisses wird ein Parkplatzpass ausgehändigt. Dieser Pass ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu platzieren (Kontrolle der Parkplatzbelegung).
Fahrzeughalter von nicht rechtmässig abgestellten Fahrzeugen werden durch die Verwaltung ermahnt und gegebenenfalls dem Wohnungsvermieter zur Kenntnis gebracht.
Preise Parkplatzmiete für Eigentümer, Mieter und deren Partner oder Besucher mit regelmässiger Parkplatzbenützung: | monatlich |
|
Definiertes Parkfeld für Dauerbenützung mit Kontrollschild-Beschriftung | Fr. 60.00 | |
Nicht definiertes Parkfeld ohne Beschriftung mit Parkplatzpass | Fr. 30.00 | |
|
||
Preise Parkplatzmiete für Auswärtige: | ||
Definiertes Parkfeld für Dauerbenützung mit Kontrollschild-Beschriftung | Fr. 70.00 | |
Nicht definiertes Parkfeld ohne Beschriftung mit Parkplatzpass | Fr. 40.00 | |
|
||
Wohnwagen und Camper können nicht als Dauerparkierer resp. als Winterstandplatz akzeptiert werden. |