Vorwort und Grundsätzliches

Grundsätzliches

Die Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil des Kauf- oder Mietvertrages. Die separaten Weisungen für die Benützung der Waschküche sind ein Teil der Hausordnung. Durch die Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages hat der Eigentümer oder Mieter die Bestimmungen der Hausordnung anerkannt.

Zweck dieser Hausordnung ist, den Eigentümern und Mietern das Wohnen angenehm zu gestalten, die Liegenschaft in einem guten und gepflegten Zustand zu erhalten. Gegenseitige Rücksicht, Nachsicht und «rede mitenand» sind Lösungsansätze für ein harmonisches Zusammenleben.



















Die Verwaltung
Seit der Bauphase resp. dem Verkauf als Stockwerkeigentum im Jahr 1970 betreut die Terra Domus Immobilien AG in Thun diese Liegenschaft als Eigentümergemeinschaft Ziegeleistrasse 7–23 Steffisburg.

Terra-Domus-Immobilien AG, Stöckliweg 15, 3604 Thun
Telefon 033 336 60 36, Fax 033 336 60 54
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