Hausordnung

1. Anerkennung
Die Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil des Kauf- oder Mietvertrages. Die separaten Weisungen für die Benützung der Waschküche sind ein Teil der Hausordnung. Durch die Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages hat der Eigentümer oder Mieter die Bestimmungen der Hausordnung anerkannt.

2. Grundsatz
Zweck dieser Hausordnung ist, den Eigentümern und Mietern das Wohnen angenehm zu gestalten, die Liegenschaft in einem guten und gepflegten Zustand zu erhalten. Gegenseitige Rücksicht, Nachsicht und «rede mitenand» sind Lösungsansätze für ein harmonisches Zusammenleben.

3. Ruhe
Wir wollen jede unnötige Störung der Mitbewohner durch Lärm und Geräusche vermeiden. Vor allem in der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr.

4. Sicherheit
4a) Die Hauseingangstüren sowie alle Separateingänge in die Abstellräume bleiben immer geschlossen.
4b) Gehen Hausschlüssel verloren, müssen aus Sicherheitsgründen Schloss und Schlüssel geändert bzw.
      ersetzt werden. (Bei Fahrlässigkeit auf Kosten der Verantwortlichen).


5. Ordnung und Sauberkeit
5a) Wir achten in den gemeinsam benützten Räumen sowie in der ganzen Liegenschaft für Ordnung und
      Sauberkeit.
5b) Gänge, Treppen und Gemeinschaftsräume benützen wir nicht zum Abstellen von Kinderspielzeug,
      Packmaterial oder andere private Gegenstände.
5c) Abfall deponieren wir nur in AVAG-Kehrichtsäcken oder in Kehrichtsäcken mit AVAG-Klebern in die
      dafür vorgesehenen Container.
      Für kompostierbare Abfälle stehen speziell gekennzeichnete Container für die Grünabfuhr bereit.
      Der Ordnung halber deponieren wir Altpapier und Karton frühestens am Vorabend am Sammelort.
5d) Beim Verlassen von Keller- und allgemein benützten Räumen schalten wir selbstverständlich das
      Licht aus.
5e) Die Namenschilder zu Sonnerie, Brief und Milchkasten sollen einheitlich sein.
      Die Verwaltung besorgt bei Eigentums- und Mieterwechsel (gegen Verrechnung) die neuen Schilder.

6. Velos und Kinderwagen
Velos, Mofas und Kinderwagen stellen wir nur im eigenen Kellerabteil oder in den dafür vorgesehenen Veloabstellräumen ab. Die Veloabstellräume benützen wir nicht als Deponieplatz für verkehrsuntüchtige Velos, Mofas oder anderen Hausrat.

7. Kinder
Den Kindern widmen wir die nötige Aufsicht.

8. Haustiere
Haustiere sollen sich nicht als Belästigung der Mitbewohner auswirken. Bei berechtigten Klagen behält sich die Verwaltung vor, die Umplatzierung einzelner Haustiere zu verlangen oder die Tierhaltung grundsätzlich zu verbieten. Aus Rücksicht wird auf das Füttern der Vögel und das Anbringen von Futterhäuschen auf den Balkonen verzichtet.

9. Waschküche, Trockenraum
Für die Benützung gelten die Bestimmungen der Waschküchenordnung.

10. Hauswart
Die Reinigung der Treppenhäuser, Kellergänge, Abstellräume, Autoeinstellhalle und Umgebung, sowie das Rasenmähen, Schneeräumen und die Heizungskontrolle erfolgt durch einen Hauswart. Dieser wird von der Verwaltung bestimmt und unter Vertrag genommen.

11. Autoeinstellhalle
Autos werden nur vorwärts in die Parkfelder parkiert. Das Autowaschen erfolgt ausschliesslich in der Waschbox. Der Waschplatz wird sauber verlassen. Die allgemeine Reinigung der Autoeinstellhalle ist grundsätzlich Sache des zuständigen Hauswartes. Das persönliche Parkfeld wird jedoch vom Eigentümer bzw. Mieter sauber gehalten.

12. Parkplatzbenützung / Parkplatzmiete
Das Abstellen von Fahrzeugen für Besucher und Kurzparkierer ist kostenlos. Wer regelmässig einen Parkplatz belegt ist verpflichtet, einen Platz zu mieten. Dies erfolgt über die Verwaltung.

13. Haftung
Werden an den gemeinsamen Teilen der Liegenschaft oder deren Einrichtungen Beschädigungen verursacht und festgestellt, deren Urheber nicht ermittelt werden kann, so sind die Kosten für die Wiederherstellung von allen Hausbewohnern zu tragen.

14. Hausverwaltung
Für alle Belange, welche die Liegenschaft betreffen oder die in der Hausordnung geregelt sind, ist in erster Linie die Hausverwaltung (Terra-Domus, Immobilien AG) zuständig. Es steht ihr auch das Recht zu, unbedeutende Abweichungen von dieser Hausordnung zu gestatten, sofern dadurch kein anderer Bewohner benachteiligt wird.